Hessische Bezügestelle

Bezügestelle

Die Bezügestelle wurde zum 01.01.2022 mit ihren bisherigen Aufgaben in das Regierungspräsidium Kassel eingegliedert.

Lesedauer:3 Minuten

Bei Fragen/ Rückfragen erreichen Sie Ihre/n Ansprechpartner/in

  • montags bis donnerstags
    09:00 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr
     
  • freitags
    09:00 - 12:00 Uhr

An zwei Standorten in Kassel und Wiesbaden betreuen wir als Dienstleister der hessischen Landesverwaltung rund 235.000 aktive und ehemalige Bedienstete. Der Bezügestelle obliegt die Zahlbarmachung der Bezüge der Beamtinnen und Beamten, der Tarifbeschäftigten sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes Hessen. Überdies ist die Bezügestelle Abrechnungsdienstleister für zahlreiche staatsnahe Einrichtungen und Institutionen, die nicht unmittelbar zur Landesverwaltung gehören. Ferner ist die Bezügestelle für die Abrechnung und Zahlung der Reisekosten, des Trennungsgeldes und der Umzugskosten der Landesbediensteten zuständig.

Der Bezügestelle obliegt

  • die Festsetzung, Berechnung und Zahlbarmachung der Bezüge für die Landesbediensteten (mit Ausnahme der Hochschulen und des Universitätsklinikums Frankfurt/Main),
  • die Berechnung und Zahlbarmachung der Versorgungsbezüge für die Ruhestandsbeamtinnen und -beamten des Landes sowie deren Hinterbliebene,
  • die Abrechnung von Reisekosten,
  • die Abrechnung von Trennungsgeld und Umzugskosten.

Die Bezügestelle nimmt für das Land Hessen die Funktion des Arbeitgebers im Sinne der lohnsteuer-, sozialversicherungs- und zusatzversorgungsrechtlichen Vorschriften und des Vermögensbildungsgesetzes wahr. Sie ist die zuständige Stelle für die Übermittlung der Daten nach § 10a EStG in Verbindung mit dem Altersvermögensgesetz.

Sie ist Informationsdienstleister für personal- und mittelbewirtschaftende Stellen, Finanzbehörden, Sozialversicherungsträger, Versorgungsanstalten, Zusatzversorgungskassen, Versorgungswerke, Banken, Sparkassen, Bausparkassen und Versicherungsunternehmen und liefert ihnen Daten zur Erfüllung ihrer Aufgaben.

Sie ist Daten verarbeitende Stelle im Sinne des Hessischen Datenschutzgesetzes. In Angelegenheiten des Besoldungs-, Versorgungs-, Arbeits-, Tarif-, Sozialversicherungs- und Zusatzversorgungsrechts arbeitet sie unmittelbar mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport und den zuständigen Fachministerien zusammen.

Grundlage der Aufgabenwahrnehmung und -erledigung sind die jeweiligen Zuständigkeitsanordnungen der Ministerien und die vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport erlassenen Bezügezahlungsbestimmungen.

Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG).

Weitere Informationen zu diesem Thema, insbesondere zu Ihren Auskunfts- und Widerrufsrechten nach der DS-GVO, finden Sie in dem nachfolgenden Dokument.

Kontakt

Bezügestelle (Standort Kassel)

Öffnungs- / Sprechzeiten:

Mo. - Do. 9 - 12 Uhr und 14 - 15:30 Uhr • Fr. 9 - 12 Uhr

Fax

+49 561 106-3051

Postanschrift:
Regierungspräsidium Kassel
Bezügestelle
Postfach 10 41 29
34041 Kassel

Hausanschrift:
Friedrich-Ebert-Straße 106
34119 Kassel

(Briefkasten und Haupteingang über "Samuel-Beckett-Anlage")

Kontakt

Bezügestelle (Standort Wiesbaden)

Öffnungs- / Sprechzeiten:

Mo. - Do. 9 - 12 Uhr und 14 - 15:30 Uhr • Fr. 9 - 12 Uhr

Fax

+49 561 106-3051

Postanschrift:
Regierungspräsidium Kassel
Bezügestelle
Postfach 1567
65005 Wiesbaden

Hausanschrift:
Leipziger Straße 35
65191 Wiesbaden